BR0113 vom 24.02. - 01.03.2013 Beilngries Hotel Gallus Verhandeln, Argumentieren schlagfertig agieren und reagieren, sicher auftreten für den Betriebsrat Knut Becker Vorbemerkung: Jedes Betriebsratsmitglied uns auch die SBV braucht Kenntnisse der Gesprächs- und Verhandlungsführung. Das Bundesarbeitsgericht verlangt das Handeln des Betriebsratsmitglieds innerhalb seines Teams „in eigener Verantwortlichkeit“. Daher ist die Erforderlichkeit entsprechender Kenntnisse nicht auf die Vorsitzenden und Ausschuss-SprecherInnen beschränkt. Die Kontakte des Betriebsrats mit der Arbeitgeberin finden nach dem Willen des Gesetzgebers „auf gleicher Augenhöhe“ statt. Auch das muss gelernt werden Gesprächskontakte mit der Arbeitgeberin – die verschiedenen Verhandlungssituationen der Betriebsratsarbeit werden auf ihren rechtlichen Rahmen „gecheckt“.......und ausprobiert Gemeinsame Besprechung gemäß § 74 BetrVG; Teilnahme der Arbeitgeberin an Betriebsratssitzungen Vorbereitung – Themenaufteilung - Arbeit im Team – Zielformulierung – begleitendes Gespräch mit der Belegschaft; Durchführung von Verhandlungen – Koordination – Aufgabenteilung - Rechtliche und taktische Absicherung der Ziele – Ergebnissicherung - anschließende Belegschaftsinformation - Rechtliche Bindung der Arbeitgeberin an Ergebnisse und Zusagen; Unterstützung des Betriebsrats durch zusätzlichen Sachverstand (§ 80 Abs.3, § 111) Gewerkschaften/betrieblicher Sachverstand/außerbetriebliche Sachverständige. Informelle Gespräche/Verhandlungen/Vier-Augen-Gespräche - Funktion und Rechte der Vorsitzenden - Bindung an Beschlüsse des Betriebsrats - Kommunikation im Betriebsrat - Gespräche mit Beschäftigten (z.B. Beschwerden, Gespräche mit zur Kündigung anstehenden Beschäftigten, Gesprächsführung, wenn ich als Betriebsratsmitglied zu Gesprächen mitgenommen werde; Konfliktsteuerung im Streitgespräch Verhandlungshindernisse, wie zum Beispiel - Unterlegenheitsgefühle, Einzelkämpferinnen, die sich nicht an die Beschlüsse halten, fehlende Koordination im Team; sinnlose Agressivität, sinnlose Konflikte; sinnwidrige Konfliktvermeidung – praktische betriebliche Verhandlungsprobleme der TeilnehmerInnen werden herausgearbeitet und trainiert. Geheimhaltungspflichten und Vertraulichkeit im Spannungsverhältnis zur Belegschaftsinformation Die Seminarthemen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung bearbeitet Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 703,40 € inklusive MwSt. BR0213 vom 03.03.-08.03.2013 Beilngries Hotel Gams Grundlagen IV Betriebsrat und Belegschaft Knut Becker, BRV Gerhard Siemsen Betriebsrat und Belegschaft - gesetzliche Vertretungsauftrag - Interessenvertretung in Praxis und Rechtsprechung - Individualrechte - gesetzliche Informations-, Einsichtnahme und Erörterungsansprüche der Belegschaft - persönlicher Informationsanspruch – Stellungnahmerecht Betroffener - Einsichtnahme in die Personalakte - das Beschwerdeverfahren (§§ 81 - 85 BetrVG) Die Hinzuziehung von Betriebsratsmitgliedern - Die Einigungsstelle im Beschwerdeverfahren - Überwachungsaufgaben des Betriebsrats bei zugunsten der Beschäftigten geltenden Rechtsnormen - Weitere Informations- und Anhörungsrechte der Belegschaft gegenüber Betriebsrat und Arbeitgeberin - Informationspflichten des Betriebsrats - Wie geht Öffentlichkeits- und Informationsarbeit? Kommunikationskonzept des Betriebsrats - Versammlung, Umfrage, Handzettel, Informationstafeln, Sprechstunden, E-Mai-Information, Betriebsbegehungen, informelle Besprechungen usw. in dieses Konzept. Formale und informelle Kommunikationsstrukturen in der Belegschaft, Gruppenprozesse, Gesprächskultur im Betrieb - Gesetzliche Vorgaben - Friedenspflicht - vertrauensvoller Zusammenarbeit - Geheimhaltungspflichten und Öffentlichkeitsarbeit - Ansprüche der Belegschaft auf fortlaufende und vorherige Information, Einbeziehung bei der Regelung der Arbeitsbedingungen. Informationsregeln im betrieblichen Konflikt, Public Relations und Marketing als Mittel gegen Stimmungsmache. Gestaltung von Belegschaftsinformationen Visualisierung von Information als Element der Öffentlichkeitsarbeit - Rückmeldesystemen für die Belegschaft Belegschaft als „Expertinnen in eigener Sache“ - Einbeziehung der Betroffenen in sie betreffende Planungen - Der Sachverstand der Betroffenen als Mittel zur Qualitätssicherung in der Betriebsratsarbeit - praktische und gesetzliche Möglichkeiten der Einbeziehung der Belegschaft in Handlungsabläufe - Kompetenz des Betriebsrats aus der Sicht der Belegschaft, Gesetzliche Auftrag für Betriebsrat und Arbeitgeberin (§ 75 Absatz 2 BetrVG): die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern Die Seminarthemen werden auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung behandelt. Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort: Hotel DIE GAMS, Hauptstr. 16, 92339 Beilngries Tel.: +49-(0)8461/610-0 Fax.: +49-(0)8461/610-100 E-Mail:
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Homepage: www.Hotel-Gams.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 689,80 € einschl. MwSt. BR0313 18.03.-21.03.2013 Bischofsgrün Hotel Kaiseralm Grundlagen Gefährdungsbeurteilung und psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Eine Aufgabe mit Erfolgsaussichten Christa Eggerdinger, Diplom-Psychologin; Knut Becker Teil 1: Grundlagen, mit praktischen Beispielen, Arbeit mit der jeweiligen konkreten betrieblichen Situation und natürlich Gruppenarbeiten u. verschiedenen Präsentationsmethoden Arbeitswissenschaft: - Was sind arbeitsbedingte psychische Belastungen ? - Gesicherte wissenschaftliche Kriterien zur Bewertung einer Tätigkeit als psychisch stark oder wenig belastend - Der Wirkmechanismus wie psychische Belastungen zu Beschwerden und Erkrankungen (psychischen und anderen) führen können - Wie können psychische Belastungen im Betrieb sichtbar gemacht werden ? (Instrumente zur Erfassung und ihre Anwendung) - Wir kennen unsere „Stressfaktoren“: Was tun, um Verbesserungen zu erreichen ? Einschlägige Arbeitsrechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Gerichtsentscheidungen Rechte und Möglichkeiten des BR - Pflichten der Geschäftsleitung Betriebliche Voraussetzungen: Erfolgsfaktoren - Betriebsrat: Beschluss, Voraussetzungen, Planung zum Problemfeld psychische Belastung - Beteiligung der Betroffenen von der Planung bis zur Regelung - Organisatorische Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vorgehensweise - Erfassen der betrieblichen Ansatzpunkte – Umsetzungsplanung - Umsetzungsplanung Montag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag ca. 17 Uhr Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort Hotel Kaiseralm Fröbershammer 31 95493 Bischofsgrün Tel: 9276 800 Fax: 09276 8145 E-Mail:
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Homepage: www.kaiseralm.de Seminarkosten: 800,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 369,00 € inklusive MwSt. 0413 17.03. – 22.03.2012 Beilngries Hotel Gallus Wirtschaft II Aufbauseminar für Wirtschaftsausschussarbeit maximal 10 TeilnehmerInnen Thomas Meyer-Fries, Dipl. Volkswirt Themenplan Zielsetzung Aufbauend auf vorhandenen Erfahrungen in der Wirtschaftsausschussarbeit und / oder auf entsprechende Grundseminare wird im Seminar die Systematik und die Auswertung des Jahresabschlusses behandelt. Schwerpunkt ist die eingehende Betrachtung von Bilanz- und Kennzahlenanalyse anhand konkreter Beispiele Analyse des Jahresabschlusses und seiner Bestandteile Aufbau und Analyse von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens Wesentlicher Kennzahlen aus dem Jahresabschluss Ableitung von Kennzahlen / Systematik des Kennzahlenbogens /Kurzfristige Erfolgsrechnung Entwicklung eines Bogens für die jeweilige betriebliche Praxis Weitere wirtschaftliche Kennzahlen Bilanz- und Kennzahlenanalyse zur Unternehmensbeurteilung Die Themen werden unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung behandelt Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 990,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 703,40 € inklusive MwSt. BR0513 07.04.- 12.04.2013 Beilngries Hotel Gallus Arbeitsrecht I Erforderliches Arbeitsrechtswissen für den Betriebsrat Knut Becker, RA Andreas Müller; RA Hülya Ördek-Wallner, Eckart Stevens-Bartol, Vorsitzender Richter a.D. am LSG München Überblick Grundlagen des Arbeitsrechts - Individualrecht und Kollektivrecht - „Zugunsten der ArbeitnehmerInnen“ geltenden Gesetze - Überwachungspflichten des Betriebsrats und deren Grenzen. Das Betriebsverfassungsrecht in seinem Spannungsverhältnis zum Individualarbeitsrecht - Das Betriebsverfassungsrecht im Verhältnis zum Rechts der Unternehmerin - Die Grundsätze des § 75 BetrVG und die daraus resultierenden Verhaltenspflichten der Arbeitgeberin. Arbeitsvertragsrecht Das Arbeitsvertragsrechts und die Rechte des Betriebsrats – Rechte des Betriebsrats und besondere Beschäftigungsformen - Von der Stellenanzeige bis zur Einstellung - Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Verstöße der Arbeitgeberin gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten - Möglichkeiten der Betroffenen – Möglichkeiten des Betriebsrats - Arbeitsvergütung ohne Arbeitsleistung- Annahmeverzug des Arbeitgebers Betriebsvereinbarung im Spannungsverhältnis zu arbeitsvertraglichen Vereinbarungen / Betriebsübung / Gewohnheitsrecht – Veränderungen in der rechtlichen Bewertung der Entstehung und Beseitigung der Betriebsübung – Gesamtzusage und Betriebsvereinbarung. Kündigungsrecht Betriebsrat und Kündigungsrecht – Einfluss des Kündigungsschutzgesetzes auf die Aufgaben des Betriebsrats nach § 102 BetrVG und sonstigen Kündigungsvorschriften - Sonderkündigungsschutz – Kündigungsrecht bei Betriebsänderung und im Insolvenzverfahren. Arbeitszeitrecht Arbeitszeitrecht und Aufgaben, Möglichkeiten des Betriebsrats - gesetzliche Grenzen der Flexibilisierung und der Arbeitszeitdauer. Europäische Arbeitszeitnormen - Auswirkungen auf deutsche Arbeitszeitgestaltung – Arbeitszeitgrenzen für Sondergruppen von Beschäftigten – Verteilung von Arbeitszeit und Pausen . Teilzeit- und Befristungsrecht Arbeitsvertragliche Bedingungen des Befristungsrechts und betriebsverfassungsrechtliche Einwirkungsmöglichkeiten – Rechtsprechungsüberblick zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats Arbeitsvertragliche Bedingungen des Teilzeitrechts und betriebsverfassungsrechtliche Einwirkungsmöglichkeiten – Rechtsprechungsüberblick zu den Beteiligungsrechten des Betriebsrats Die Schwerpunkte im Seminar werden nach den betrieblichen Problemen der TeilnehmerInnen gebildet Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 703,40 € inklusive MwSt. BR0613 07.04.-12.04.2013 Beilngries Hotel Gams Update zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung Rechtsanwalt Elmar Weiler Die Betreuung und Beratung schwerbehinderter Menschen erfordern Fachkenntnisse sowie die Bereitschaft, diese auf dem neuesten Stand zu halten bzw. zu bringen, da sich gerade im Schwerbehindertenrecht ein rasanter Wandel vollzieht. Hierzu trägt vor allem auch die Rechtsprechung entscheidend bei. Deshalb werden in diesem Auffrischungskurs nicht nur die Grundlagen der SBV-Arbeit ausführlich behandelt, sondern auch aktuelle Urteile vorgestellt. Das Seminar richtet sich sowohl an „Neueinsteiger“ als auch an alle, die ihre Kenntnisse zur SBV-Arbeit und zum Schwerbehindertenrecht kompakt auffrischen wollen. Themenschwerpunkte: - Die rechtliche Stellung der SBV - Aufgaben der SBV - Pflichten des Arbeitgebers gegenüber schwerbehinderten Mitarbeitern - Ansprechpartner der SBV: innerbetrieblich und außerbetrieblich - Zusammenarbeit zwischen SBV und BR - Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Handlungsmöglichkeiten bei der Diskriminierung wegen Behinderung - Rechtsprechungsüberblick zur Diskriminierung Zu den jeweiligen Themenfeldern werden die einschlägigen Änderungen der letzten Zeit und die aktuelle Rechtsprechung dazu behandelt Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort: Hotel DIE GAMS, Hauptstr. 16, 92339 Beilngries Tel.: +49-(0)8461/610-0 Fax.: +49-(0)8461/610-100 E-Mail:
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Homepage: www.Hotel-Gams.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 689,80 € einschl. MwSt. BR0713 14.04.-19.04.2013 Beilngries Hotel Fuchsbräu Rechte, Pflichten, Möglichkeiten des einzelnen Betriebsratsmitglieds Knut Becker Die Rechtsstellung des einzelnen Betriebsratsmitglieds – Verhältnis zwischen arbeitsvertraglichen Pflichten und betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten. Gesetzlicher Schutz des Betriebsratsmitglieds. - Kein Nachteil, kein Vorteil aus Betriebsratstätigkeit als gesetzlicher Grundsatz. und in der Praxis - Tätigwerden aufgrund der Entscheidung des Betriebsrats und/oder in eigener Verantwortlichkeit - Der besondere Kündigungsschutz des Betriebsratsmitglieds Praxisbeispiele und Rechtsprechungsübersicht Begriff der erforderlichen Betriebsratstätigkeit, die zum Verlassen des Arbeitsplatzes berechtigt. Besonderheiten bei Betriebsratstätigkeit ohne Verlassen des vertragsgemäßen Arbeitsplatzes. Abmelde- und Rückmeldepflichten im Zusammenhang mit erforderlicher Betriebsratstätigkeit. Autonome Entscheidungsfähigkeit des Betriebsratsmitglieds ohne eine Erlaubnis zum Verlassen des Arbeitsplatzes einholen zu müssen. Zeitausfall und dementsprechende Pflicht der Arbeitgeberin zur entsprechenden Entlastung des Betriebsratsmitglieds von Teilen der vertragsgemäßen Tätigkeit. Entsprechende Einwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Arbeitgeberin. Kompensationspflichten der Arbeitgeberin bei Arbeitsausfall durch Betriebsratstätigkeit – Die Erforderlichkeit und Reduzierung der Arbeitsmengen in der Rechtsprechung. Vorrang erforderlicher Betriebsratstätigkeit. Pflicht zur Verrichtung erforderlicher Betriebsratstätigkeit. Ausübung der Tätigkeit in eigener Verantwortlichkeit. Kein diesbezügliches Kontroll- und Bewertungsrecht der Arbeitgeberin. – Konsequenzen. Die Gleichwertigkeit des einzelnen Mitglieds im Betriebsrat – Pflicht zur Sitzungsteilnahme . Pflicht zur Verrichtung sonstiger Betriebsratstätigkeit. Pflicht zur eigenverantwortlichen Sitzungsvorbereitung. Kommunikations- Informationsaufgaben. Inanspruchnahme durch Beschäftigte. Arbeitsaufteilung im Betriebsrat. Bindung an Beschlüsse des Betriebsrats Verhinderung an erforderlicher Betriebsratstätigkeit; Verhinderungsbegriff. Entsprechende Abmeldepflichten im Betriebsrat. Ersatz verhinderter Betriebsratsmitglieder durch Ersatzmitglieder. Endgültiges oder vorübergehendes Nachrücken in den Betriebsrat – Pflichten, Rechte – kündigungsrechtlicher Status. Rechtsprechungsübersicht. Formen der Beendigung der Mitgliedschaft im Betriebsrat.; rechtliche Folgen. Die Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und der praktischen Probleme der jeweiligen TeilnehmerInnen behandelt Sonntagabend bis Freitagmittag Anreise: erster Tag 17 Uhr Abendessen: 18,00 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende letzter Tag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Fuchsbräu GmbH, Hauptstraße 23, 92339 Beilngries Tel.: 0 84 61 – 65 20 Fax: 0 84 61 – 83 57 e-mail:
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Homepage: www.fuchsbraeu.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 717,00 € inklusive MwSt. BR0813 21.04. – 26.04.2013 Bischofsgrün Hotel Kaiseralm Grundlagen I Betriebsratsaufgaben, Einführung / Überblick Gabriele Albrecht-Thum Überblick über die Rechtsstellung des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber Informations- und Beteiligungsansprüche auf allen betrieblichen Entscheidungsebenen/Konflikt und Kooperation als Element der Betriebsverfassung - Übersicht über die Rechtsposition der einzelnen Betriebsratsmitglieder gegenüber dem Arbeitgeber Abgrenzung zwischen Arbeitsvertragspflichten und Betriebsratstätigkeit / Betriebsratsmitglied und Direktionsrecht/Anspruch auf Arbeitsentlastung zugunsten der Betriebsratstätigkeit - Überblick: interne Organisation der Betriebsratstätigkeit VorsitzendeR / stellvertretendeR VorsitzendeR / Ausschüsse-Arbeitsgruppen / Zeit für Betriebsratstätigkeit / Freistellungen / Arbeitsbefreiung / Kosten/erforderliche Sachmittel / Räume Grundbegriffe der Betriebsverfassung ArbeitnehmerIn/LeitendeR AngestellteR / Freie MitarbeiterInnen; Unternehmen / Betrieb - Unternehmer / Arbeitgeber; Vertrauensvolle Zusammenarbeit/Friedenspflicht / Geheimhaltungspflicht - Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Allgemeine Aufgaben / Initiativrechte - Unterrichtung- und Beratungsrechte - Anhörungsrechte - Mitbestimmungsrechte - Spannungsverhältnis zwischen Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsvertragsinhalten - Überblick: Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Innerbetriebliche Durchsetzungsmöglichkeiten - gerichtliche Möglichkeiten (Beschluss-, Ordnungswidrigkeiten-, Strafverfahren) - die Einigungsstelle - Übersicht: Gewerkschaften im Betrieb/ Gewerkschaften und Betriebsrat Zugangsrechte zum Betrieb/Teilnahme an Betriebs- und Abteilungsversammlungen; Betätigungsrechte; Unterstützung des Betriebsrats; Teilnahme an Sitzungen; Betriebsrat und Tarifvertrag Überblick über die Informationsansprüche der Belegschaft Betriebsversammlung/Sprechstunden/Schriftliche Betriebsratsinformationen; Arbeitgeberinformationen an Belegschaft und einzelne Beschäftigte gemäß §43 Abs. 3, §81, §82, §110. Die Themen werden unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und der aktuelle Probleme der TeilnehmerInnen behandelt Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag ca. 17 Uhr Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort Hotel Kaiseralm Fröbershammer 31 95493 Bischofsgrün Tel: 9276 800 Fax: 09276 8145 E-Mail:
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Homepage: www.kaiseralm.de Seminarkosten: 930,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 615,00 € inklusive MwSt. BR0913 - 22.04.-25.04.2013 Beilngries Hotel Gams Grundlagenseminar Gefährdungsbeurteilung und psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Gesetzliche Aufgabe mit Erfolgsaussichten Christa Eggerdinger, Diplom-Psychologin; Knut Becker Teil 1: Grundlagen, mit praktischen Beispielen, Arbeit mit der jeweiligen konkreten betrieblichen Situation und natürlich Gruppenarbeiten u. verschiedenen Präsentationsmethoden Arbeitswissenschaft: - Was sind arbeitsbedingte psychische Belastungen ? - Gesicherte wissenschaftliche Kriterien zur Bewertung einer Tätigkeit als psychisch stark oder wenig belastend - Der Wirkmechanismus wie psychische Belastungen zu Beschwerden und Erkrankungen (psychischen und anderen) führen können - Wie können psychische Belastungen im Betrieb sichtbar gemacht werden ? (Instrumente zur Erfassung und ihre Anwendung) - Wir kennen unsere „Stressfaktoren“: Was tun, um Verbesserungen zu erreichen ? Einschlägige Arbeitsrechtsgrundlagen Arbeitsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Gerichtsentscheidungen Rechte und Möglichkeiten des BR - Pflichten der Geschäftsleitung Betriebliche Voraussetzungen: Erfolgsfaktoren - Betriebsrat: Beschluss, Voraussetzungen, Planung zum Problemfeld psychische Belastung - Beteiligung der Betroffenen von der Planung bis zur Regelung - Organisatorische Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vorgehensweise - Erfassen der betrieblichen Ansatzpunkte – Umsetzungsplanung Montag 17 Uhr bis Donnerstagmittag Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort: Hotel DIE GAMS, Hauptstr. 16, 92339 Beilngries Tel.: +49-(0)8461/610-0 Fax.: +49-(0)8461/610-100 E-Mail:
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Homepage: www.Hotel-Gams.de Seminarkosten: 800,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 416,20 € inklusive MwSt. BR1013 - 12.05. – 17.05.2013 Bischofsgrün Hotel Kaiseralm Grundlagen II Mitbestimmen - von der Initiative bis Gericht und Einigungsstelle Knut Becker, Eckart Stevens-Bartol, Vorsitzender Richter a.D. am LSG München (MI) Mitbestimmung ohne durchsetzbares Initiativrecht – Mitbestimmung mit durchsetzbarem Initiativrecht. Unterschiedliche Herangehensweisen, kreative Lösungsansätze. Regelungseinschränkungen oder Regelungsrahmen: „Soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht“ Rechtsprechungsübersicht Kein Ersthandlungsrecht der Arbeitgeberin. Das Mitbestimmungsverfahren in Eilfällen – entsprechende Rechtsprechung.... rechtliche und taktische Möglichkeiten bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten und bei Streitigkeiten über das Bestehen von Mitbestimmungsrechten Die betrieblichen Praxis der Mitbestimmung. Beteiligungs- / Informationsansprüche und Einbeziehung der betroffenen Beschäftigten Arbeitsvertragliche Regelungen im Spannungsverhältnis zur Mitbestimmung des Betriebsrats - Praxis von Initiativrecht und Mitbestimmungsverfahrens ( § 87 BetrVG – soziale Mitbestimmung - / § 97 Abs. 2 – Einführung von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Arbeitsplatzänderungen) bei Einführung und Änderung von Regelungen. Das Beratungs- und Verhandlungsverfahren mit dem Arbeitgeber – Erstellen von Betriebsvereinbarungsentwürfen – Einbeziehung betrieblicher und außerbetrieblicher Sachverständiger und der Gewerkschaften in Beratungen und Verhandlungen Formen der Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberin Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede, Betriebsübung, Gesamtzusage des Arbeitgebers – Verbot der „verschlechternden“ Betriebsvereinbarung Das „Direktionsrecht“ der Arbeitgeberin im Verhältnis zur Mitbestimmungsansprüchen und Arbeitsvertragsinhalten Möglichkeiten und gesetzliche Grenzen der Informationsarbeit des Betriebsrats bei der Nutzung der Mitbestimmungsrechte - Die Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren Zuständigkeit – Anrufung – Verfahren; Einigung oder Spruch; rechtliche Überprüfung Die Themen werden unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und der aktuelle Probleme der TeilnehmerInnen behandelt Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag ca. 17 Uhr Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort Hotel Kaiseralm Fröbershammer 31 95493 Bischofsgrün Tel: 9276 800 Fax: 09276 8145 E-Mail:
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Homepage: www.kaiseralm.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 615,00 € inklusive MwSt. BR1113 - 02.06. – 07.06.2013 Beilngries Hotel Gallus Arbeitsrecht II Erforderliches Arbeitsrechtswissen für den Betriebsrat Knut Becker; RA Christine Steinicken. RA Hülya Ördek-Wallner; RA Michael Fleischmann Das Zusammenspiel der Interessenvertretung zwischen BR/GBR/KBR/EBR, Aufsichtsratsmitgliedern, Vertretungen der Schwerbehinderten und der JAV’s - Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Zusammenhang mit grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen – Unternehmensplanung – Personalpolitik – Beschäftigungssicherung - Unternehmenspolitik Auswirkung von Konzernentscheidungen auf die Arbeit des Betriebsrats im einzelnen Betrieb Betriebsänderung, Betriebsübergang, Rechtsübersicht, Entscheidungen, Möglichkeiten – einschlägiger Einfluss des Europäischen Rechts - die entsprechenden EG-Richtlinien Hartz IV weitere sozialrechtliche Normen - Anforderungen an den Betriebsrat im Zusammenhang mit Betriebsänderungen und der sonstigen Beendigung von Arbeitsverhältnissen Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und seine praktischen Auswirkungen auf die Betriebsratstätigkeit- Entwicklung der Rechtsprechung zum aktiven und passiven Wahlrecht – Bedeutung für die Betriebsratswahlen – Betriebsratsrechte beim Einsatz von Werkvertragsfirmen und sonstigen Beschäftigungsverhältnissen ohne Arbeitsvertrag. Folgen nicht durch Arbeitsvertrag geregelter Beschäftigung für die Personalpolitik des Betriebsrats Die Schwerpunkte in diesem Seminar werden entsprechend den betrieblichen Problemlagen der TeilnehmerInnen gebildet und erweitert Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 703,40 € einschl. MwSt. BR1213 - 10.06.-14.06.2013 Beilngries Hotel Fuchsbräu Grundlagen IIIa Personalpolitik Ausschreibung, Auswahlrichtlinie, Berufsbildungsmaßnahmen, Personalfragebogen, Personalplanung, Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung, Versetzung Rechtsanwalt Thomas Rathgeb Rechte des Betriebsrats im Vorfeld personeller Entscheidungen Informations-, Beratungs-, Mitbestimmungs- und Durchsetzungsrechte, Personalplanung / Arbeitsplatzplanung / Personalfragebogen / Möglichkeiten und Regeln der innerbetriebliche Stellenausschreibung / Initiativrechte des Betriebsrats / Konsequenzen bei Versäumnissen/Verstößen - Mitbestimmung bei der Durchführung von betrieblichen und betrieblich geförderten Bildungsmaßnahmen Zielplanung im Betriebsrat Die Einstellung in Praxis und Rechtsprechung Beteiligung des Betriebsrats / Zeitpunkt / Fristen / Spannungsverhältnis zwischen Arbeitsvertragsinhalten und Rechten des Betriebsrats / Unterrichtungsumfang / Die Versetzungs in Praxis und Rechtsprechung Betriebsverfassungsrechtliche und arbeitsvertragliche Kriterien / Versetzung und Änderungskündigung / Abgrenzung zwischen Versetzung und mitbestimmungsfreier Zuweisung anderer Tätigkeiten / Problem Versetzung und Änderungskündigung - Eingliederung – Praxis und Rechtsprechung zur Eingliederung von „Freien“ und Leiharbeitskräften in den Betriebsablauf ArbeitnehmerIn / Freie MitarbeiterInnen, LeiharbeiterInnen neue gesetzliche Informationsansprüche / Beteiligungsansprüche - Eingruppierung und Umgruppierung in betrieblicher Praxis und Rechtsprechung / Tarifverträge und die Eingruppierung in innerbetriebliche Entlohnungssysteme / Die Zustimmungsverweigerung Formvorschriften / einzelnen Verweigerungsgründe/Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgeber - vorläufige Maßnahmen - arbeitsgerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren Sonderrechte im Teilzeit- und Befristungsrecht und die Möglichkeiten des Betriebsrats – Besonderheiten des Rechts der geringfügig Beschäftigten – sonstige Sondergruppen Streitigkeiten im Zusammenhang mit personellen Einzelmaßnahmen - Möglichkeiten des Betriebsrats Vorgehen bei unzureichender Information / Aufhebung personeller Einzelmaßnahmen / Rechtliche Problematik vorläufiger Maßnahmen / Das Ordnungswidrigkeitenverfahren / Geheimhaltungspflichten über wesentliche personelle Details, Informationsansprüche der von Stellungnahmen des Betriebsrats Betroffenen Die Themen werden unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung behandelt Montag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr Abendessen: 18,00 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende letzter Tag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Fuchsbräu GmbH, Hauptstraße 23, 92339 Beilngries Tel.: 0 84 61 – 65 20 Fax: 0 84 61 – 83 57 e-mail:
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Homepage: www.fuchsbraeu.de Seminarkosten: 880,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 586,00 € einschl. MwSt. BR1313 - 24.06.-28.06.2013 Beilngries Hotel Fuchsbräu Arbeitszeiten außer Rand und Band oder Arbeitszeitregelung Knut Becker, Rechtsanwalt Krikor R. Seebacher Die Arbeitszeitsituation in vielen Betrieben ist heute geprägt von Erwartungen: Ständig erreichbar sein zu müssen. „Freiwillige“ kostenlose Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit und auch der gesetzlichen Arbeitszeithöchstgrenzen - Bearbeitung betrieblicher Vorgänge während der Freizeit und sogar im Urlaub………Das ganze wird auch noch verbrämt als persönliche Freiheit, so lange arbeiten zu dürfen, wie man „will“ Und Beschäftigte, die das nicht mitmachen wollen, erleben, dass Sie negativ bewertet werden, weil das Arbeitnehmermodell Stachanow*2.0 die Vorgabe macht, wie man sich zu verhalten hat im Arbeitsverhältnis. Der Betriebsrat, der dieses andere unter Druck setzende Verhalten zu bremsen versucht, wird beschimpft. Die Süddeutsche Zeitung nannte dieses Leistungsverhalten jetzt „Morbus iPhone“** Hier gibt es wirksame Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrat, die im Seminar behandelt werden Dabei ist festzuhalten, dass die oben geschilderte Ausgangslage insgesamt von den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats erfasst wird. Zu den zu behandelnden Themen gehört daher zunächst das Arbeitszeitrecht; die Arbeitszeitvereinbarung im Arbeitsvertrag und deren Gewicht im Verhältnis zur Arbeitszeitmitbestimmung des Betriebsrats. Bewertet werden auch die gesundheitlichen Folgen ständigen Arbeitsdrucks und überlanger Arbeitszeiten und die Möglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen von Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Ebenso wird anhand Gesetz und Rechtsprechung die Verantwortlichkeit der Arbeitgeberin für diese rechtswidrige Lage herausgearbeitet. Aus diesen Grundlagen werden dann gemäß der gesetzlichen Aufgabenstellung des Betriebsrats seine Handlungsziele abgeleitet und praktische Lösungen entwickelt. Möglichkeiten der entsprechenden Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen und deren Durchsetzung werden herausgearbeitet. Ebenso bedarf es der Akzeptanz der betroffenen Belegschaft für die diesbezügliche Arbeit des Betriebsrats. Die Schwerpunkte im Seminar werden nach der aktuellen Rechtsprechung und den betrieblichen Problemen der TeilnehmerInnen gebildet * Sowjetischer Übersollerfüller ** Morbus ist das lateinische Wort für Krankheit Montag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr Abendessen: 18,00 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende letzter Tag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Fuchsbräu GmbH, Hauptstraße 23, 92339 Beilngries Tel.: 0 84 61 – 65 20 Fax: 0 84 61 – 83 57 e-mail:
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Homepage: www.fuchsbraeu.de Seminarkosten: 880,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 586,00 € einschl. MwSt. BR1413 - vom 30.06. – 05.07.2013 – Bischofsgrün Hotel Kaiseralm Gestaltungsmöglichkeiten, Handlungsrechte des Betriebsrats in betrieblichen Veränderungsprozessen Referenten: Knut Becker Thomas Wamsler (2 Tage). Das Betriebsverfassungsgesetz sieht für alle Veränderungsprozesse die rechtzeitige und umfassende Einbindung des Betriebsrats und die rechtzeitige Information und Einbindung der von Veränderungsabsichten Betroffenen vor. Dennoch wird gerade in diesem Planungsbereich häufig versucht, die Belegschaft und deren Vertretung vor vollendete Tatsachen zu stellen Ø Gesetzliche Grundlagen, praktische Hindernisse Ø rechtlicher Überblick z.B. §§ 87, 90. 91, 92, 92a, 96 – 98, 111, Ø Informationsansprüche, Informationsverarbeitung, Informationsmanagement im Betriebsrat Ø Initiativrechte des Betriebsrats – Durchsetzungmöglichkeiten Ø Einbeziehung der betroffenen Beschäftigten Ø Veränderungsprozesse gestalten – Die Belegschaft plant ihre Arbeitsplätze selber Ø Belastungen abbauen, Arbeitsschutz durchsetzen Ø Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern Ø Beschäftigungssicherungsverfahren durchführen Ø Informations- und Beteiligungsansprüche des Betriebsrats Ø Informations- und Beteiligungsansprüche der Betroffenen Ø Organisation der Beteiligungsprozesse im Betriebsrat Ø Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten für die rechtzeitige Information und Beteiligung – Einigungsstellenverfahren, Regelungsbeispiele Aufbau eines Beteiligungsmodells anhand eines konkreten Falles Die Themen werden unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung behandelt Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag ca. 17 Uhr Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort Hotel Kaiseralm Fröbershammer 31 95493 Bischofsgrün Tel: 09276 800 09276 8145 E-Mail:
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Homepage: www.Kaiseralm.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 615,00 € inklusive MwSt. BR1513 - 01.07.-04.07.2013 Beilngries Hotel Gams BetrieblichesEingliederungsManagement Arbeitsplatzerhalt und Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit für Kranke Referent Rechtsanwalt Elmar Weiler Nach § 84 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber im Falle von längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit zu klären, wie diese Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann“. Das diesem Ziel dienende Verfahren ist als betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gesetzlich vorgegeben. Inhalt, Chancen und Risiken des BEM sind Schwerpunkte des Seminars. · Rechtsgrundlagen des BEM · Geschützter Personenkreis · Ziele und Ablauf des BEM · Abgrenzung zum Krankenrückkehrgespräch · Nutzen des BEM · Maßnahmen und mögliche Leistungen · Interventionskette · Nutzung von Internem und externem Sachverstand · Beteiligungsrechte des BR und der SBV · Beispielhafte Betriebsvereinbarungen zum BEM · Risiken des BEM: BEM und krankheitsbedingte Kündigung Bedeutung konstruktiver Gesprächsführung im Rahmen des BEM ·Umgang mit Wut, Aggressionen und anderen schwierigen Emotionen ·Chancen und Grenzen der Mediation Zielgruppe: Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung Montag 17 Uhr bis Donnerstagmittag Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort: Hotel DIE GAMS, Hauptstr. 16, 92339 Beilngries Tel.: +49-(0)8461/610-0 Fax.: +49-(0)8461/610-100 E-Mail:
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Homepage: www.Hotel-Gams.de Seminarkosten: 800,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 416,20 € inklusive MwSt. BR1613 - 07.07.-12.07.2013 Beilngries Hotel Fuchsbräu Vorsitzendenarbeit als Führungsaufgabe? für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und gegebenenfalls Ausschussvorsitzende Referent Knut Becker Zahlreiche Arbeitsfelder und Regelungsbereiche fordern Kompetenz aller Betriebsratsmitglieder und Teamarbeit. Eine Arbeit, in der wenige Aktive den „Laden schmeißen“ gehört der Vergangenheit an. Teampflege / Teamaufbau / Delegation von Aufgaben an Ausschüsse, Projektgruppen und einzelne Betriebsratsmitglieder / Erkennnen und Nutzung der im Betriebsrat vorhandenen Kompetenz Die Erwartungen der Betriebsratsmitglieder an die Vorsitzenden – Betriebsratsvorsitzende als „AlleinunterhalterInnen“, Umgehen mit den Versuchen, die Arbeit an die Vorsitzenden „abzuschieben“ Koordinieren / Impulse für das Team geben / Gesetzliche Aufgaben im Betriebsrat gesetzliche Vorgaben - Sicherung der Kommunikation im Betriebsrat – Beschlüsse als Vertretungsgrundlage - Gespräche und Verhandlungen: VorsitzendeR und Arbeitgeber, „Gipfeltreffen“ - mögliche Folgen einer Einbindung der Vorsitzenden in ein Geflecht von Vertraulichkeit. Abbau von Hierarchien im Betriebsrat – Motivationstechniken, Sicherung eines „gleichberechtigten“ Gesprächsverlaufs in Sitzungen – Sicherung der „Eigenverantwortlichkeit“ aller Betriebsratsmitglieder – Koordination der Meinungsbildung Wissensmanagement “Informelle „Kommunikationsstruktur“ im Betriebsrat – Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsstandes aller Betriebsratsmitglieder - Aufbau eines zuverlässigen Informationspools im Betriebsrat – Qualitätssicherung - Qualifizierungsmaßnahmen - Zeitmanagement Gesetzliche Vorgaben – Grundlagen des Zeitmanagements – „erforderliche Betriebsratstätigkeit“ – Zeitplanung - Prioritätenplanung im Betriebsratsbüro – Projektplanung, Beschlussverfolgung Aufgabenmanagement Delegation von Aufgaben - rechtliche Möglichkeiten bei der Aufgabenübertragung und der Delegation von Verantwortung - Ausgestaltung der Handlungsansätze an den praktischen betrieblichen Arbeitsproblemen der TeilnehmerInnen Die Seminarthemen werden nach der neuesten Rechtsprechung bearbeitet Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr Abendessen: 18,00 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende letzter Tag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Fuchsbräu GmbH, Hauptstraße 23, 92339 Beilngries Tel.: 0 84 61 – 65 20 Fax: 0 84 61 – 83 57 e-mail:
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Homepage: www.fuchsbraeu.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 717,00 € inklusive MwSt. BR1713 - 21.07. - 26.07.2013 Beilngries Hotel Gams Neue Gesetze, Änderungen, aktuelle Entscheidungen Knut Becker, RA Hülya Ördek-Wallner; RA Tanja Himmelsdorfer; Eckart Stevens-Bartol, Vorsitzender Richter a.D. am Landessozialgericht München Zahlreiche für den Betriebsrat wesentliche Änderungen sind erfolgt oder werden bis zum Termin dieses Seminars erfolgt sein. Der Betriebsrat hat einerseits die gesetzliche Überwachungspflicht bezüglich der Einhaltung von zugunsten der Beschäftigten geltenden Normen (§ 80 Absatz 1 Nummer 1 BetrVG). Er muss die neuen Bestimmungen und die Änderungen schon deshalb kennen. Andererseits haben die neuen Regelungen auch unmittelbare Auswirkungen auf die Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Dementsprechend werden die nachstehenden neuen bzw. geänderten Normen im Seminar bearbeitet. · Änderungen und Rechtsprechung im Datenschutzrecht · Neue Entwicklungen im Arbeitsschutzrecht · Rechtsprechung zum zur Diskriminierung - Übersicht - Auswirkungen auf die Arbeit des Betriebsrats · Entwicklung der Rechtsprechung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen im Arbeitsverhältnis - Auswirkungen auf betriebliche Regelungen und auf die Arbeit des Betriebsrats · Rechtsprechung und Gesetzgebung auf der EU-Ebene – Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung z. B. im Urlaubsrecht und in der Bewertung tariflicher Regelungen · Arbeitszeitrecht – Entwicklung und aktuelle Rechtsprechung – Bedeutung für betriebliche Regelungen und Arbeit des Betriebsrats · Rechtsprechung und Änderungen im Teilzeit- und Befristungsrecht – Bedeutung für den Betriebsrat · Entwicklungen und Rechtsprechung im Sozialrecht und zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung Ergänzungen durch die Einbeziehung aktueller Entwicklungen sind vorgesehen Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort: Hotel DIE GAMS, Hauptstr. 16, 92339 Beilngries Tel.: +49-(0)8461/610-0 Fax.: +49-(0)8461/610-100 E-Mail:
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Homepage: www.Hotel-Gams.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 689,80 € einschl. MwSt. BR1813 - 28.07.-02.08.2013 Beilngries Hotel Gallus Sprech- und Beratungsaufgaben des einzelnen Betriebsratsmitglieds Knut Becker, Das einzelne Betriebsratsmitglied und die SBV stehen im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben ständig vor Rede- und Gesprächssituationen, in denen sie bestehen müssen. Im Seminar werden die theoretischen Grundlagen und die praktischen Techniken der Gesprächsführung in solchen Situationen vermittelt. Grundlage der Arbeit sind alltägliche Gesprächssituationen, wie sie jedes Betriebsratsmitglied und die SBV zu bewältigen haben. Die gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats und des einzelnen Betriebsratsmitglieds, der SBV im Zusammenhang mit Gesprächsführung, zum Beispiel - formale und informelle Gespräche mit der Arbeitgeberin – zulässiger Rahmen, z.B. für Betriebsratsvorsitzende - Vorbereitung - Durchführung - Ergebnissicherung - Teilnahme an Gesprächen Vorgesetzte und Beschäftigte - als hinzugezogenes Mitglied ( § 82 Abs. 2 BetrVG ) zum Beispiel Kritikgespräche, Zielvereinbarungsgespräche, Gespräche im Integrationsverfahren, Teilnahme der SBV an Einstellungsgesprächen - Vorbereitung – Durchführung – Auswertung – die eigene Rolle – Möglichkeiten der Vermittlung und Lenkung – zielorientiertes Handeln - Beratungsgespräche - Schlichtungs- und Vermittlungsgespräche im Streit unter Beschäftigten - Informationsgespräche, z.B. über beabsichtigte Kündigungen (§ 102 Abs. 1 BetrVG) - Spontan entstehende Gespräche und Diskussionen mit ganzen Belegschaftsgruppen - Gesprächsverhalten der einzelnen Betriebsratsmitglieder und der SBV im Team in Verhandlungen und Besprechungen mit der Arbeitgeberin - Systematik der Vorabstimmung. Leitung einer Abteilungsversammlung durch das einzelne Betriebsratsmitglied. Für die praktischen Durchführung solcher Gespräche werden Techniken angeboten und Fähigkeiten trainiert - Argumentationstypen und –techniken werden trainiert, alltagstaugliche Gesprächsmodelle werden vermittelt - Mediationstechniken und ihre Bedeutung für die Gesprächsführung im Betrieb - zielorientiertes Arbeiten anhand der gesetzlichen Aufgaben – daraus das eigene Auftreten ableiten - die Wirkung der eigenen Person verbessern - Gespräche lenken und leiten - aktiv zuhören – Techniken und Taktiken der GesprächspartnerInnen erkennen; typische Fallstricke umgehen - Effizient und zielgerichtet kommunizieren All das wird an typischen alltäglichen Gesprächssituationen der TeilnehmerInnen und anhand der gesetzlichen Bestimmungen und der aktuellen Rechtsprechung bearbeitet Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 703,40 € einschl. MwSt. BR1913 - 15.09. – 20.09.2013 Beilngries Hotel Gallus Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte zur Arbeit des Betriebsrats Knut Becker, Zahlreiche für das Funktionieren des Betriebsrats wesentliche Entscheidungen werden ständig von der Arbeitsgerichtsbarkeit „produziert“ Von ihrer Beachtung hängt oft die Rechtsgültigkeit des Betriebsratshandelns ab. Dementsprechend werden die nachstehenden Entscheidungen – und bei Bedarf auch weitere, die zwischen der Seminarausschreibung und dem Seminartermin gefällt werden - im Seminar bearbeitet. - Entscheidungen zum Informationsanspruch des Betriebsrats
- und zum immer wieder auftauchenden Problem „Anspruch des Betriebsrats auf datenschutzrechtlich relevante Informationen“. - Entscheidungen zum Vorrang der Betriebsratstätigkeit
- Rechtsprechung des BAG und der Gerichte zu Verhinderungsbegriff, zum Nachrücken in den Betriebsrat und den entsprechenden kündigungsrechtlichen Konsequenzen
- Anwaltliche Vertretung für den Betriebsrat - Voraussetzungen
- Entscheidungen zur ordnungsgemäßen Ladung, Ladungsfristen und der „aussagekräftigen“
Tagesordnung - Zustimmungsverweigerungrecht und dessen Grenzen bei personellen Einzelmaßnahmen
- Begründungs- und Darlegungspflichten der Arbeitgeberin bei der Anhörung zur Kündigung – insbesondere betriebsbedingte Kündigung
- Entscheidungsübersicht seit der letzten Betriebsratswahl im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen
Zusatzangebot für Betriebsratsmitglieder aus Tendenzbetrieben: Die Entwicklung der Rechtsprechung zum Begriff „Tendenzträger“ Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 703,40 € einschl. MwSt. BR2013 - vom 22. – 27.09.2013 – Beilngries Hotel Gallus Rhetorik und Versammlungsorganisation Knut Becker Rechtliche Grundlagen der Betriebsversammlung - Mindestzahl –zusätzliche Versammlungen – weitere Versammlungen – Versammlungszeitpunkt und betriebliche Erfordernisse Die Arbeitgeberin in der Betriebsversammlung - Gewerkschaften in der Betriebsversammlung Der Dialog mit der Belegschaft als gesetzlicher Auftrag Gestaltung des Tätigkeitsberichts – Themen – Recht der Belegschaft, zur Stellungnahme – Umgehen mit Kritik – Förderung der Diskussion Geheimhaltungspflicht, Öffentlichkeit, Informationsanspruch Vorbereitung und Organisation von Betriebs- und Abteilungsversammlungen Technisch-organisatorische Vorbereitung / Rolle des/der Vorsitzenden – Ausstattung – sachliche Mittel - Zeitplanung – Terminplanung – Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse beim Versammlungstermin – Vorbereitung der Tätigkeitsberichte und Arbeitsteilung im Betriebsrat Rhetorische Darstellung – Redetechniken für die Betriebsversammlung – Reden mit Stichwortzettel - Technik der Versammlungsleitung – Umgang mit Konflikten in der Versammlung - Die notwendige Auseinandersetzung – Vermeidung überflüssiger Auseinandersetzungen - Umgehen mit öffentlichen Konflikten, Medien als erforderliche Sachmittel / Sprechaufgaben und Sprechangst / Rechtsgrundlagen von Hausrecht und Versammlungsleitung - Redeübungen anhand konkreter betrieblicher Situationen – Herstellen von „Betroffenheit“ in der Belegschaft Öffentlichkeitsarbeit im Konflikt – Anträge und Beschlüsse der Betriebsversammlung Nachbereitung der Betriebsversammlung im Betriebsrat und in der Belegschaft Umgang mit Anregungen und Beschlüssen der Betriebsversammlung Die Themen werden unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung behandelt Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 703,40 € einschl. MwSt. BR2113 06.10. – 11.10.2013 Bischofsgrün Hotel Kaiseralm Grundlagen I Betriebsratsaufgaben, Einführung / Überblick Gabriele Albrecht-Thum Überblick über die Rechtsstellung des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber Informations- und Beteiligungsansprüche auf allen betrieblichen Entscheidungsebenen/Konflikt und Kooperation als Element der Betriebsverfassung - Übersicht über die Rechtsposition der einzelnen Betriebsratsmitglieder gegenüber dem Arbeitgeber Abgrenzung zwischen Arbeitsvertragspflichten und Betriebsratstätigkeit / Betriebsratsmitglied und Direktionsrecht/Anspruch auf Arbeitsentlastung zugunsten der Betriebsratstätigkeit - Überblick: interne Organisation der Betriebsratstätigkeit VorsitzendeR / stellvertretendeR VorsitzendeR / Ausschüsse-Arbeitsgruppen / Zeit für Betriebsratstätigkeit / Freistellungen / Arbeitsbefreiung / Kosten/erforderliche Sachmittel / Räume Grundbegriffe der Betriebsverfassung ArbeitnehmerIn/LeitendeR AngestellteR / Freie MitarbeiterInnen; Unternehmen / Betrieb - Unternehmer / Arbeitgeber; Vertrauensvolle Zusammenarbeit/Friedenspflicht / Geheimhaltungspflicht - Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Allgemeine Aufgaben / Initiativrechte - Unterrichtung- und Beratungsrechte - Anhörungsrechte - Mitbestimmungsrechte - Spannungsverhältnis zwischen Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsvertragsinhalten - Überblick: Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Innerbetriebliche Durchsetzungsmöglichkeiten - gerichtliche Möglichkeiten (Beschluss-, Ordnungswidrigkeiten-, Strafverfahren) - die Einigungsstelle - Übersicht: Gewerkschaften im Betrieb/ Gewerkschaften und Betriebsrat Zugangsrechte zum Betrieb/Teilnahme an Betriebs- und Abteilungsversammlungen; Betätigungsrechte; Unterstützung des Betriebsrats; Teilnahme an Sitzungen; Betriebsrat und Tarifvertrag Überblick über die Informationsansprüche der Belegschaft Betriebsversammlung/Sprechstunden/Schriftliche Betriebsratsinformationen; Arbeitgeberinformationen an Belegschaft und einzelne Beschäftigte gemäß §43 Abs. 3, §81, §82, §110. Die Themen werden unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und der aktuelle Probleme der TeilnehmerInnen behandelt Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag ca. 17 Uhr Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort Hotel Kaiseralm Fröbershammer 31 95493 Bischofsgrün Tel: 9276 800 Fax: 09276 8145 E-Mail:
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Homepage: www.kaiseralm.de Seminarkosten: 930,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 615,00 € inklusive MwSt. BR2213 - vom 06. – 11.10.2013 - Beilngries, Hotel Gallus Arbeitsrecht III Erforderliches Arbeitsrechtswissen für den Betriebsrat Knut Becker, RA Christine Steinicken; RA Hülya Ördek-Wallner; Eckart Stevens-Bartol. Vorsitzender Richter a.D. am LSG München Das Bürgerliche Gesetzbuch - Bedeutung für Arbeitsvertragsrecht und Betriebsratstätigkeit Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Arbeitsrecht: Entwicklung und neueste Rechtsprechung Das Schwerbehindertenrecht und die Schwerbehindertenvertretung in ihrer Bedeutung für den Betriebsrat im Überblick Das Sozialrecht – Bedeutung und Möglichkeiten für den Betriebsrat Das Bundesdatenschutzgesetz / Arbeitnehmerdatenschutz / Datenschutzpraxis – Der Umgang des Betriebsrats mit Daten – Aufgaben des Betriebsrats bei Einführung und Anwendung entsprechender Technologien - Internet und Arbeitsrecht, einschlägige Beteiligungsrechte des Betriebsrats Gewerkschaftsrechte im Betrieb – Zusammenarbeitsmöglichkeiten und Zusammenarbeitspflichten des Betriebsrats – Einwirkungsmöglichkeiten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft auf den Betriebsrat Die Schwerpunkte in diesem Seminar werden entsprechend den betrieblichen Problemlagen der TeilnehmerInnen gebildet und erweitert Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 703,40 € einschl. MwSt.. BR2313 - 13.10.-18.10.2013 Beilngries Hotel Gams Betriebsrat und Arbeitgeberin Kooperation und Konfliktmanagement Knut Becker, Andi Wagner BRV und Mediator (1 Tag) Konflikte mit dem Betriebsrat werden zu 98 % ohne Gerichte und Einigungsstellen geregelt, heißt es in einer Studie des arbeitgebereigenen Instituts der deutschen Wirtschaft. Dabei heißt es weiter, Auseinandersetzungen in der Firma seien in erster Linie eine psychologische und personalpolitische Herausforderung und weniger eine juristische Aufgabe. Ist das die Erklärung dafür, warum wir so oft Recht haben aber viel seltener Recht bekommen? Betriebsratsalltag - Gesetzesverstöße - der Betriebsrat übergangen – durch verspätete Information einseitig Fakten geschaffen – Dabei gibt es im Konflikt viele Möglichkeiten für den Betriebsrat, seine Beteiligungsrechte und damit die Interessen der Belegschaft durchzusetzen. Möglichkeiten der innerbetrieblichen Einigung – konstruktive Strategien der Konfliktbewältigung Herausarbeiten der Ursachen und Hintergründe von Konflikten und der Interessen der Konfliktparteien Zielsetzungen entwickeln – Bestimmung der geeigneten Mittel und der Konfliktebene – Sachebene contra „angebotene“ Emotionalisierung - Suche nach potentiellen Verbündeten, - Einbeziehen von Sachverstand - Kooperation des Betriebsrats mit der Belegschaft – angemessene Verhandlungstechniken – ungewollte Konflikteskalation vermeiden - Ergebnisse erreichen ohne anderen einen „Gesichtsverlust zu verschaffen Öffentlichkeitsarbeit im Konflikt Verzögerungstaktiken / Beschleunigungstaktiken wie gehen damit um? und wie der Betriebsrats damit umgeht Mediation als Mittel der Konfliktlösung Delegation der Konfliktlösung an im, Gesetz vorgesehene außerbetriebliche Instanzen - Vorteile / Nachteile - Die mögliche Rolle der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft in diesem Konzept - Rechtliche Durchsetzungsmöglichkeiten - Arbeitsgericht / Ordnungswidrigkeitenverfahren / Strafverfahren - Die Einigungsstelle als Weg zur Konfliktlösung Techniken der Ergebnissicherung - Verteiligung des Erreichten Die Themen werden anhand der konkreten betrieblichen Probleme und der aktuellen Rechtsprechung behandelt Sonntag 17 Uhr bis Freitagmittag Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort: Hotel DIE GAMS, Hauptstr. 16, 92339 Beilngries Tel.: +49-(0)8461/610-0 Fax.: +49-(0)8461/610-100 E-Mail:
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Homepage: www.Hotel-Gams.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 689,80 € einschl. MwSt. BR2413 - 21.10.-25.10.2013 Bischofsgrün Hotel Kaiseralm Kein Tarifvertrag und/oder ein Tarifvertrag in der Nachwirkung ReferentInnen: RA Thomas Rathgeb, Knut Becker Aufgaben, Möglichkeiten von Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat im Betrieb ohne Tarifvertrag oder nach dem Austritt aus dem Tarifvertrag - Folgen für die Arbeit der Interessenvertretungen – Veränderungen bei den einschlägigen Beteiligungsrechten von BR und GBR Überblick über die Rechtsstellung des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber Informations- und Beteiligungsansprüche auf allen betrieblichen Entscheidungsebenen/Konflikt und Kooperation als Element der Betriebsverfassung - Übersicht über die Rechtsposition der einzelnen Betriebsratsmitglieder gegenüber dem Arbeitgeber Abgrenzung zwischen Arbeitsvertragspflichten und Betriebsratstätigkeit/Betriebsratsmitglied und Direktionsrecht/Anspruch auf Arbeitsentlastung zugunsten der Betriebsratstätigkeit - Überblick: interne Organisation der Betriebsratstätigkeit VorsitzendeR / stellvertretendeR VorsitzendeR / Ausschüsse-Arbeitsgruppen / Zeit für Betriebsratstätigkeit / Freistellungen / Arbeitsbefreiung / Kosten/erforderliche Sachmittel / Räume Grundbegriffe der Betriebsverfassung ArbeitnehmerIn/LeitendeR AngestellteR / Freie MitarbeiterInnen; Unternehmen / Betrieb - Unternehmer / Arbeitgeber; Vertrauensvolle Zusammenarbeit/Friedenspflicht / Geheimhaltungspflicht - Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Allgemeine Aufgaben / Initiativrechte - Unterrichtung- und Beratungsrechte - Anhörungsrechte - Mitbestimmungsrechte - Spannungsverhältnis zwischen Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsvertragsinhalten - Überblick: Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Innerbetriebliche Durchsetzungsmöglichkeiten - gerichtliche Möglichkeiten (Beschluss-, Ordnungswidrigkeiten-, Strafverfahren) - die Einigungsstelle - Übersicht: Gewerkschaften im Betrieb/ Gewerkschaften und Betriebsrat Zugangsrechte zum Betrieb/Teilnahme an Betriebs- und Abteilungsversammlungen; Betätigungsrechte; Unterstützung des Betriebsrats; Teilnahme an Sitzungen; Betriebsrat und Tarifvertrag Überblick über die Informationsansprüche der Belegschaft Betriebsversammlung/Sprechstunden/Schriftliche Betriebsratsinformationen; Arbeitgeberinformationen an Belegschaft und einzelne Beschäftigte gemäß §43 Abs. 3, §81, §82, §110. Die Themen werden unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung behandelt Montag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 900,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 492,00 € einschl. MwSt. BR2513 - 04.11. – 07.11.2013 Beilngries Hotel Gallus Wirtschaftliche Informationen in Betrieben ohne Wirtschaftsausschuss Referent Thomas Wamsler, Dipl.-Betriebswirt, Knut Becker Warum benötigt ein Betriebsrat Informationen? Informationsanspruch nach den Aufgaben des Betriebsrats aus § 80 Absatz 1 und der Generalvorschrift von §80 Absatz 2 BetrVG, sowie aus den Spezialvorschriften (auch unter Berücksichtigung sogenannter Tendenzbetriebe § 118 BetrVG). Und des Weiteren Ø Unbestimmte Rechtsbegriffe wie „rechtzeitig“, „Unterlagen“, „umfassend“, „unterrichten“, „erforderlich“, „jederzeit“, „zur Verfügung stellen“ aus §80.2 BetrVG Ø Einführung in betriebswirtschaftliche Kennzahlen für Klein- und Mittelbetriebe und ihre Verwendung für die Betriebsratsarbeit Ø Derzeitige Rechtslage zur Richtlinie 2002/14/EG im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unterrichtungsrechten und ihre Umsetzung in Betrieben unter 100 Beschäftigten Ø Unterrichtung bei Unternehmensübernahme § 109a BetrVG Ø Unterrichtung der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber nach § 110.2 BetrVG und nach § 43 BetrVG Ø Weitere Möglichkeiten der Unterrichtung - nach Anforderung Ø Geheimhaltungspflichten nach § 79 BetrVG und anderen Rechtsquellen Ø Information der Belegschaft über wirtschaftliche Daten und Fakten Die Themen werden unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung behandelt Montag 17 Uhr bis Donnerstag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 800,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 421,60 € einschl. MwSt. BR2613 - 04.11.-07.11.2013 Beilngries Hotel Gams Kündigungsrecht und Betriebsrat Rechtsanwalt Thomas Rathgeb Das Kündigungsschutzgesetz - Überblick - Grenzen - die Kündigung als „letzte Möglichkeit“ - Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Die Abmahnung als kündigungsvorbereitende Maßnahme Formen - Umgang mit Abmahnungen - Möglichkeiten des Betriebsrats - rechtliche Folgen der Abmahnung Die verschiedenen Kündigungsformen die außerordentliche Kündigung / die ordentliche Kündigung / die Änderungskündigung / betriebsbedingt / personenbedingt / verhaltensbedingt Sonstige Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfristen - tarifvertragliche; arbeitsvertragliche und gesetzliche Kündigungsfristen - Vorrangigkeit / Nachrangigkeit Besonderer Kündigungsschutz, zum Beispiel im Betriebsverfassungsgesetz, im Schwerbehindertengesetz, im Mutterschutzgesetz - Kündigungsverbote Das Anhörungsverfahren - Zeitpunkt - Informationspflichten und Informationsumfang über beabsichtigte Kündigungen – Folgen der Nichtanhörung und der fehlerhaften Anhörung Handlungsmöglichkeiten und Pflichten des Betriebsrats im Anhörungsverfahren - Fristen - Formen der Stellungnahme - Einbeziehung der Betroffenen Bedenken, Widerspruch und deren unterschiedliche Auswirklungen Geltendmachen von Bedenken, Folgen, Erarbeiten von Textbeispielen Die einzelnen Widerspruchsgründe, praktische Begründungsmöglichkeiten, Folgen, Erarbeiten von Textbeispielen - Weiterbeschäftigungsanspruch, Durchsetzung Kündigungen im Zusammenhang mit Betriebsänderungen Kündigung und Interessenausgleich und Sozialplan - Maßnahmen gegen Kündigungen und Auflösungsverträge vor Abschluß von Interessenausgleich und Sozialplan Rechtsprechungsübersicht zum Kündigungsrecht Die Seminarthemen werden anhand betrieblicher Praxis und der neuesten Rechtsprechung bearbeitet Montag 17 Uhr bis Donnerstagmittag Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort: Hotel DIE GAMS, Hauptstr. 16, 92339 Beilngries Tel.: +49-(0)8461/610-0 Fax.: +49-(0)8461/610-100 E-Mail:
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Homepage: www.Hotel-Gams.de Seminarkosten: 800,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 416,20 € inklusive MwSt. BR2813 – 11.11.-15.11.2013 Beilngries Hotel Fuchsbräu Kompetenzseminar I Grundseminar für Wirtschaftsausschussarbeit Thomas Meyer-Fries, Dipl. Volkswirt Die Seminarthemen werden unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung bearbeitet Montag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr Abendessen: 18,00 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende letzter Tag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Fuchsbräu GmbH, Hauptstraße 23, 92339 Beilngries Tel.: 0 84 61 – 65 20 Fax: 0 84 61 – 83 57 e-mail:
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Homepage: www.fuchsbraeu.de Seminarkosten: 880,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 586,00 € einschl. MwSt. BR2713 - 10.11.-15.11.2013 Bischofsgrün Hotel Kaiseralm Aufgaben des Betriebsrats vor der Wahleinleitung Ende der Amtszeit - Klärung offener Rechtsfragen - Bestellung und Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Wahlvorstands - Terminplanung Referent: Knut Becker Bilanz, Ausblick und Vorbereitung. Unsere gesetzliche Aufgaben – Erfüllt? - Vernachlässigt? Gründe? Was ist in der laufenden Amtszeit noch zu erledigen –Fortführung begonnener Arbeiten. Betriebsrat/Arbeitgeberin, was hat geklappt? Defizite? Optimierungsmöglichkeiten? Betriebsrat/Belegschaft - Interessen vertreten? Belegschaftsrechte gesichert? Belegschaft einbezogen? Verbesserungsmöglichkeiten? Im Betriebsrat – Was hat geklappt? Was hat nicht geklappt? Andere Gremien - Bilanz der Zusammenarbeit, (BR, SBV, JAV, GBR, KBR. Gewerkschaft) Schwachstellen, Verbesserungsmöglichkeiten Vorbereitung der Neuwahlen. Streitfragen, die vorher geklärt werden können, vermindern das Anfechtungsrisiko bei der Betriebsratswahl; zum Beispiel - Arbeitnehmerbegriff bei Problemgruppen - Klärung von Streitfragen um leitende Angestellte - Klärung von Wahlrecht und Wählbarkeit - Ermittlung der zur Belegschaftszahl zu rechnenden Durchschnittsmenge von Aushilfen Betriebsteile – Abstimmungsverfahren nach § 4 BetrVG in betriebsratsfähigen Betriebsteilen zur Teilnahme an der Betriebsratswahl im Hauptbetrieb Ablauf der Amtszeit - Zeitplanung für die Wahl - Zeitreserven zur Vermeidung betriebsratsloser Zeiten - Unterlagen der letzten Wahl durcharbeiten um alte Fehler zu vermeiden Sachgerechte Ausstattung des Wahlvorstands planen und mit der Arbeitgeberin so organisieren, dass der Wahlvorstand sofort nach seiner Bestellung arbeitsfähig ist – Überlegungen zur Schulung der Wahlvorstandsmitglieder (die endgültigen Entscheidungen trifft dann zwar der Wahlvorstand – nur mindert die Vorbereitung seinen Zeitdruck) Vorbereitung der Bestellung des Wahlvorstands -Termine /Personen/ Ersatzmitglieder Förderung der Bereitschaft zur Kandidatur; Suche nach qualifizierten WahlbewerberInnen noch bevor die Einreichungsfrist für Liste begonnen hat? Wer vom Betriebsrat, wer von der Gewerkschaft, begleitet den Wahlvorstand bei seiner schwierigen Arbeit? Die letzte Betriebsversammlung in der laufenden Amtszeit planen und so terminieren, dass die Vorstellung der KandidatInnen für die Wahl möglich ist. Sicherung des „Büroübergangs“ auf den neuen Betriebsrat. Rechtsprechungsübersicht zur Amtszeit zu betriebsratslosen Zeiten und zur Betriebsratswahl Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag ca. 17 Uhr Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort Hotel Kaiseralm Fröbershammer 31 95493 Bischofsgrün Tel: 09276 800 09276 8145 E-Mail:
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Homepage: www.Kaiseralm.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 615,00 € inklusive MwSt. BR2913 - 17.11. – 22.11.2013 Beilngries Hotel Gallus Arbeitsrecht IV Erforderliches Arbeitsrechtswissen für den Betriebsrat Knut Becker; RA Tanja Himmelsdorfer; RA Hülya Ördek-Wallner, Eckart Stevens-Bartol Tarifrecht - Auswirkungen auf die Arbeit des Betriebsrats - Grenzen der Regelungskompetenz in Betriebsvereinbarungen - Handlungsmöglichkeiten beim Verstoß gegen Tarifverträge, Rechtswirkungen des Ausstiegs aus dem Tarifvertrag – Auseinandersetzung um tarifliche Regelungen und Rechtsstellung des Betriebsrats Das Arbeitsschutzrecht im Überblick Das System der Arbeitsschutzgesetze im Zusammenhang - Zusammenarbeit des Betriebsrats mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen - einschlägige Informations-, Beteiligungsrechte und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Arbeitszeitrecht und Aufgaben / Möglichkeiten des Betriebsrats - gesetzliche Grenzen der Flexibilisierung und der Arbeitszeitdauer. Europäische Arbeitszeitnormen - Auswirkungen auf deutsche Arbeitszeitgestaltung – Arbeitszeitgrenzen für Sondergruppen von Beschäftigten – Verteilung von Arbeitszeit und Pausen . Urlaubsrecht – Überblick Reglungsmöglichkeiten des Betriebsrats Berufsbildungsgesetz – Überblick – Möglichkeiten des Betriebsrats Elternzeit – Überblick über das Gesetz. Aufgaben und Regelungsmöglichkeiten für den Betriebsrat Die Schwerpunkte in diesem Seminar werden entsprechend den betrieblichen Problemlagen der TeilnehmerInnen gebildet und erweitert Sonntag ca. 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 960,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 703,40 € einschl. MwSt. BR3013 - 25.11. – 29.11.2013 Beilngries Hotel Gallus Aufbau I Gefährdungsbeurteilung und psychische Belastung, von den Grundlagen zur Umsetzung Christa Eggerdinger, Knut Becker Überblick / Erinnerung / Einführung: „Psychische Belastungen“ – Ermitteln der jeweiligen betrieblichen Situation Überblick: rechtliche Grundlagen und der aktuellen Rechtsprechung Erarbeiten einer einschlägigen Gefährdungsbeurteilung anhand von praktischen Beispielen aus den Betrieben Einbeziehung der Betroffenen und der jeweiligen Vorgesetzten Konzept einer einschlägigen Vorgesetztenschulung – Möglichkeiten der betrieblichen Durchsetzung Erkennen besonderer Belastungsituationen – betrieblicher Dialog über psychische Belastung - Mittel von Betriebsrat und Belegschaft zum Abbau solcher Belastungen Einbeziehung der Betroffenen als Schlüssel für den Abbau von Belastungen Voraussetzungen - strukturelle, personelle, informatorische und kommunikatorische Mittel - Grundlagen betrieblicher Regelungen - Möglichkeiten der Durchsetzung Überblick über Gesetzesstand und aktuelle Rechtsprechung Die TeilnehmerInnen sollten Grunderfahrungen oder in einem Grundlagenseminar erworbene Kenntnisse mitbringen Montag 17 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 900,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 561,60 € einschl. MwSt BR30a13 - 25. – 28.11.13 Hotel Gams, Beilngries Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung Rechtsanwalt Elmar Weiler Das Schwerbehindertenrecht ist sehr stark durch Richterrecht geprägt; deshalb unterliegt die Auslegung von behindertenrechtlichen Vorschriften einem beständigen Wandel. Dieses Seminar bietet ein Forum, sich kontinuierlich über wesentliche Gesetzesänderungen, vor allem aber über die aktuelle Rechtsprechung der Arbeits- und Sozialgerichte zum Schwerbehindertenrecht und zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung zu informieren. Praktische Übungen vertiefen die jeweiligen Themenbereiche. Die in bisherigen Seminaren erworbenen Kenntnisse werden aufgefrischt und erweitert. Durch den Erfahrungsaustausch mit Kolleginnen und Kollegen anderer Betriebe wird die eigene Handlungskompetenz gestärkt. Schwerpunkte des Seminars: - Diskriminierung aufgrund von Behinderung - Behinderungsgerechte Beschäftigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement und Krankheit - Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung Die Seminarthemen werden nach der neuesten Rechtsprechung bearbeitet Montag 17 Uhr bis Donnerstagmittag Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: letzter Tag 13 Uhr Tagungsort: Hotel DIE GAMS, Hauptstr. 16, 92339 Beilngries Tel.: +49-(0)8461/610-0 Fax.: +49-(0)8461/610-100 E-Mail:
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Homepage: www.Hotel-Gams.de Seminarkosten: 800,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 416,20 € inklusive MwSt. BR3113 - 02.12. – 04.12.2013 Beilngries Hotel Gallus Wahlvorstandsschulung maximal 10 TeilnehmerInnen – normales Wahlverfahren Wahlvorstandsmitglieder und Wahlbeauftragte im Betriebsrat In Betrieben mit mindestens einundfünfzig Wahlberechtigten Knut Becker Die Rechtsstellung des Wahlvorstands gegenüber Arbeitgeberin und Betriebsrat - Arbeitsbefreiung, Wahlschutz, Kündigungsschutz, sachliche und organisatorische Ausstattung – Arbeitsplanung, Geschäftsordnung - Klärung zum Betriebbegriff – selbständige betriebsratsfähige Betriebe oder Betriebsteile Wahlordnung: Überblick und detaillierte Betrachtung der Wahlvorschriften Arbeitnehmerbegriff – Wahlberechtigung, Wählbarkeit - Wer darf sonst noch wählen? Tele-ArbeiterInnen, HeimarbeiterInnen, Leih-Arbeitskräfte, Honorarkräfte, PraktikantInnen, Aushilfen? Wie viel Betriebsratsmitglieder sind zu wählen? Wer zählt bei der Berechnung? Die Bestimmungen zum Minderheitsgeschlecht und ihre Bedeutung für die Betriebsratswahl Erforderliche Unterlagen von der Arbeitgeberin rechtliche Möglichkeiten bei Verweigerung oder Verzögerung– Erstellen der Wählerliste Detaillierte Vorbereitung der Betriebsratswahl – Fristen / Termine / Wahlkalender / Ablaufplanung Wahlausschreiben und sonstige Aushangs- und Veröffentlichungspflichten Pflichten des Wahlvorstands bei eingereichten Vorschlagslisten Organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl, - Ablaufplanung Feststellung des Wahlergebnisses – Pflichten zur Bekanntgabe Aufgaben des Wahlvorstands nach der Wahl Abschluss seiner Tätigkeit Montag 16 Uhr bis Mittwoch 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 600,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 280,70 € einschl. MwSt. BR3213 - 04.12. – 06.12.2013 Beilngries Hotel Gallus Wahlvorstandsschulung maximal zehn TeilnehmerInnen – normales Wahlverfahren Wahlvorstandsmitglieder und Wahlbeauftragte im Betriebsrat In Betrieben mit mindestens einundfünfzig Wahlberechtigten Knut Becker Die Rechtsstellung des Wahlvorstands gegenüber Arbeitgeberin und Betriebsrat - Arbeitsbefreiung, Wahlschutz, Kündigungsschutz, sachliche und organisatorische Ausstattung – Arbeitsplanung, Geschäftsordnung - Klärung zum Betriebbegriff – selbständige betriebsratsfähige Betriebe oder Betriebsteile Wahlordnung: Überblick und detaillierte Betrachtung der Wahlvorschriften Arbeitnehmerbegriff – Wahlberechtigung, Wählbarkeit - Wer darf sonst noch wählen? Tele-ArbeiterInnen, HeimarbeiterInnen, Leih-Arbeitskräfte, Honorarkräfte, PraktikantInnen, Aushilfen? Wie viel Betriebsratsmitglieder sind zu wählen? Wer zählt bei der Berechnung? Die Bestimmungen zum Minderheitsgeschlecht und ihre Bedeutung für die Betriebsratswahl Erforderliche Unterlagen von der Arbeitgeberin rechtliche Möglichkeiten bei Verweigerung oder Verzögerung– Erstellen der Wählerliste Detaillierte Vorbereitung der Betriebsratswahl – Fristen / Termine / Wahlkalender / Ablaufplanung Wahlausschreiben und sonstige Aushangs- und Veröffentlichungspflichten Pflichten des Wahlvorstands bei eingereichten Vorschlagslisten Organisatorische Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl, - Ablaufplanung Feststellung des Wahlergebnisses – Pflichten zur Bekanntgabe Aufgaben des Wahlvorstands nach der Wahl Abschluss seiner Tätigkeit Mittwoch 16 Uhr bis Freitag 13 Uhr Anreise: erster Tag 17 Uhr, Abendessen: 18 Uhr Seminarbeginn: 19 Uhr Seminarende: Abreisetag 13 Uhr Tagungsort: Hotel Gallus GmbH, Neumarkter Str. 25, 92339 Beilngries / Altmühltal Telefon: 08461 – 247 Fax: 08461 - 76 80 email:
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Homepage: www.hotel-gallus.de Seminarkosten: 600,00 € zuz. 19% MwSt. Hotelkosten: 280,70 € einschl. MwSt.
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