DER GEGENPOL - Betriebsräteservice aus einer Hand
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DER GEGENPOL
Die Betriebsrätezeitschrift


Was steht drin?
Wer macht das?
Was kostet der Gegenpol?
Wer bezahlt dem Betriebsrat den Gegenpol?


Arbeitsrecht zum Anfassen
Seit 1976 eine bewährte Arbeitshilfe für Betriebsräte

Aus der Praxis - für die Praxis von einem Praktiker der Betriebsratsarbeit so geschrieben, daß es auch ohne vorheriges Jura-Studium lesbar ist

Wahrscheinlich sind Sie dem GEGENPOL schon mal begegnet:

Vielleicht benutzen sie ja schon länger unser Formblatt "Abmahnung des Arbeitgebers" ohne zu wissen, daß es aus dem GEGENPOL stammt.

Möglicherweise verwenden sie auch andere Arbeitshilfen aus dem GEGENPOL, die mal ein Betriebsratsmitglied vom Seminar mitgebracht hat

Was steht drin?
  • Handlungsbeispiele, Briefbeispiele
  • Nicht nur Urteile, sondern auch, wie wir sie in betriebliche Praxis umsetzen können
  • Formulare zur Erleichterung und Sicherung unserer Betriebsratsarbeit
  • Tips für die innere Organisation der Betriebsratsarbeit
  • Neue Entwicklungen im Arbeitsrecht

Wer macht das?

Knut Becker,

Langjähriger freigestellter Betriebsratsvorsitzender in einem großen Zeitungsbetrieb

Seit 1981 Ausbilder und Trainer für Betriebsräte (Betriebsräteseminare für diverse DGB-Gewerkschaften und eigene - über den GEGENPOL ausgeschriebene - Seminare), Beratungen, Einigungsstellenarbeit etc. - Mitautor bei einem Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (bisher Siebert-Becker). Zur Buchmesse 2007 erscheint die nächste Auflage)


Was kostet DER GEGENPOL?

Als Broschüre im Jahr 66,- € (einschließlich Portokosten)
 

 

Als PDF-Datei im Jahr 66,- €


Wie erscheint DER GEGENPOL?

DER GEGENPOL (ISSN 0945-9626 erscheint monatlich im Abonnement)

Wer bezahlt ihn für Betriebsräte?

Für den Betriebsrat erforderlich im Sinne von § 40 Betriebsverfassungsgesetz. Der Arbeitgeber hat also die Kosten nach einer entsprechenden Beschlußfassung zu übernehmen.
Es gibt eine Reihe rechtskräftiger Entscheidungen (Der Arbeitgeber! Erforderlich im Sinne von § 40 Betriebsverfassungsgesetz. Es gibt hierzu einige Entscheidungen - zum Beispiel Arbeitsgericht Köln vom 08.10.1998 - 1 BV 163/98 )
Für Betriebsräte zahlt ihn der Arbeitgeber

 
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