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Unsere AGB für externe Seminare Rechnungsstellung und Fälligkeit Nach der Anmeldung senden wir eine Teilnahmebestätigung. Etwa fünf Wochen vor Seminarbeginn erhält der Betrieb die Rechnung. Sowohl die Seminarkosten als auch die Hotelkosten werden von uns in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt an den Betriebsrat, es sei denn, mit der Anmeldung wird der Veranstalterin eine andere Betriebs- oder Unternehmensadresse für die Rechnung mitgeteilt Fälligkeit ist fünf Wochen vor Seminarbeginn bzw. bei späterer Rechnungsstellung unmittelbar nach Rechnungserhalt. Bei Zahlungsverzug entstehen folgende Kosten: 2. Mahnung 8,00 €; 3. Mahnung 16,00 € jeweils zuzüglich den Zinsen gemäß dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit [derzeit ca. 7,71 %] ab Fälligkeit).
Kosten bei Absagen Aufgrund unserer TeilnehmerInnenbegrenzung muss im Falle von Absagen folgendermaßen verfahren werden:
Keine Kosten entstehen - bei Absagen bis vier Wochen vor dem Seminarbeginn
- bei späteren Absagen, falls ein/e Ersatzteilnehmer/in gestellt wird
- falls der Veranstalter den Platz noch besetzen kann
Soweit das nicht möglich ist, müssen wir bei Absagen innerhalb der letzten vier Wochen vor Seminarbeginn - die Seminargebühren
- und eventuelle Ausfallgebühren für die Hotelunterbringung
in Rechnung stellen Bei Nichterscheinen werden die vollen Teilnahme- und Unterbringungskosten fällig.
Kostentragung im Streitfall - Rechtliche Durchsetzung durch den Betriebsrat im Streitfall. Die Veranstalter/in akzeptiert auch dann die Seminarteilnahme, wenn die Arbeitgeberin die Kostenübernahme in Frage stellt. Wir gehen in diesen Fällen trotz der rechtlichen Unsicherheiten mit den Hotelkosten in Vorlage. Im Falle des Streits um die Teilnahme / der Zahlungsverweigerung durch die Arbeitgeberin, obliegt es dem Betriebsrat, sich um die Übernahme der Schulungskosten durch die Arbeitgeberin zu kümmern; diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen. Reisekosten: Reisekosten werden von den TeilnehmerInnen individuell mit der Arbeitgeberin abgerechnet Gerichtsstand: Gerichtsstand für eventuelle Rechtstreitigkeiten ist München AGB für Seminare in der GEGENPOL-Betriebsräte-Akademie München - ohne Übernachtung
Anmeldung Die Anmeldung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Sie wird von uns gegenüber dem anmeldenden Betriebsratsgremium bestätigt. Rechnungsstellung und Fälligkeit Nach Durchführung des Seminars erhält der Betriebsrat die Rechnung. Fälligkeit ist unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Kosten bei Absagen Bei Nichterscheinen angemeldeter TeilnehmerInnen werden die vollen Teilnahmekosten fällig Reisekosten Reisekosten werden von den TeilnehmerInnen individuell mit dem Arbeitgeber abgerechnet. Gerichtsstand: Gerichtsstand für eventuelle Rechtstreitigkeiten ist München
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